FG Köln - Urteil vom 29.11.2007
3 K 4346/06
Normen:
EStG § 33 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2010, 1043

Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

FG Köln, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 3 K 4346/06

DRsp Nr. 2009/13299

Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

1, Aufwendungen für die Unterbringung in einer sozial-therapeutischen Einrichtung für geistig behinderte Menschen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. 2, Die zwingend vorgesehene Einholung eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren gemäß §§ 65 ff., 68b FGG macht die vorherige Einholung eines amtsärztlichen Attestes zum Nachweis der Zwangsläufigkeit entbehrlich.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligen streiten über die Anerkennung von Heimunterbringungskosten des Klägers als außergewöhnliche Belastung.

Der 1939 geborene Kläger lebt seit 1977 in einer sozial-therapeutischen Einrichtung für geistig behinderte Menschen, dem ... Seit 1993 ist seine Schwester, Frau ... zur Regelung aller Angelegenheiten als Betreuerin bestellt. Im Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht wurde ein ärztliches Gutachten des Arztes für Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapie Dr. med. ... vom ...2000 eingeholt in dem es u. a. heißt: