VG Frankfurt/Main, vom 18.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 L 1778/20
Heranziehung von Privatärzten zu den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts
VGH Hessen, Beschluss vom 02.12.2021 - Aktenzeichen 7 E 2166/21
DRsp Nr. 2022/9962
Heranziehung von Privatärzten zu den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts
1. Verwaltungsstreitverfahren, in denen sich Ärzte gegen ihre Heranziehung zu den Kosten des von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nach § 75 Abs. 1b Satz 1 SGB V sicherzustellenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Notdienstes) wenden, stellen eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2SGG auch dann dar, wenn diese Ärzte in eigener Praxis niedergelassen und ausschließlich privatärztlich tätig sind (unter Anchluss an BSG, Beschl. vom 5.5.2021 - B 6 SF 1/20.R).
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