Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 16. November 2018 - 004 Qs-
Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
3.Die Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf vom 26. November 2018 und vom 2. Januar 2019 - 004 Qs-
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
5.Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
6.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 30.711 Euro (in Worten: dreißigtausendsiebenhundertelf Euro) festgesetzt.
A.
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wendet sich gegen die Heranziehung zur Tragung von Sachverständigenkosten in Höhe von 30.711 Euro in einem abgeschlossenen Strafverfahren.
I.
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