BGH - Urteil vom 28.09.1995
IX ZR 227/94
Normen:
BGB § 208 ; StBerG § 68 ;
Fundstellen:
AnwBl 1996, 345
BGHR BGB § 208 Anerkenntnis 4
BGHR StBerG § 68 Sekundäranspruch 3
DB 1995, 2468
DRsp I(112)205d
DRsp I(125)440d
MDR 1996, 641
NJW-RR 1996, 313
VersR 1996, 113
WM 1996, 33
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,

Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem anwaltlich vertretenen Mandanten; Unterbrechung der Verjährung durch Erklärung eines Mitglieds einer Steuerberatersozietät

BGH, Urteil vom 28.09.1995 - Aktenzeichen IX ZR 227/94

DRsp Nr. 1996/77

Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem anwaltlich vertretenen Mandanten; Unterbrechung der Verjährung durch Erklärung eines Mitglieds einer Steuerberatersozietät

»a) Wird der Mandant rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Frage, ob der Steuerberater ihm durch einen Fehler einen Schaden zugefügt hat, anwaltlich vertreten, so entfällt die Pflicht des Steuerberaters, den Mandanten auf die durch seinen Fehler eingetretene Schädigung und die kurze Verjährung nach § 68 StBerG hinzuweisen; das gilt auch, soweit der Steuerberater schon vorher Anlaß zur Prüfung der Regreßfrage hatte. b) Die Erklärung des Mitglieds einer Steuerberatersozietät, durch die die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs des Mandanten unterbrochen oder eingeschränkt wird, wirkt regelmäßig auch gegenüber der Gesamthand sowie den persönlich auf Erfüllung des Schadensersatzanspruchs haftenden anderen Mitgliedern der Sozietät.«

Normenkette:

BGB § 208 ; StBerG § 68 ;

Tatbestand: