Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem anwaltlich vertretenen Mandanten; Unterbrechung der Verjährung durch Erklärung eines Mitglieds einer Steuerberatersozietät
BGH, Urteil vom 28.09.1995 - Aktenzeichen IX ZR 227/94
DRsp Nr. 1996/77
Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem anwaltlich vertretenen Mandanten; Unterbrechung der Verjährung durch Erklärung eines Mitglieds einer Steuerberatersozietät
»a) Wird der Mandant rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Frage, ob der Steuerberater ihm durch einen Fehler einen Schaden zugefügt hat, anwaltlich vertreten, so entfällt die Pflicht des Steuerberaters, den Mandanten auf die durch seinen Fehler eingetretene Schädigung und die kurze Verjährung nach § 68StBerG hinzuweisen; das gilt auch, soweit der Steuerberater schon vorher Anlaß zur Prüfung der Regreßfrage hatte. b) Die Erklärung des Mitglieds einer Steuerberatersozietät, durch die die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs des Mandanten unterbrochen oder eingeschränkt wird, wirkt regelmäßig auch gegenüber der Gesamthand sowie den persönlich auf Erfüllung des Schadensersatzanspruchs haftenden anderen Mitgliedern der Sozietät.«