1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. August 2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 329,39 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Juli 2018 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 5.319,79 Euro die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10 zu tragen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben bei einem Streitwert von 808,40 Euro die Klägerin zu 6/10 und die Beklagte zu 4/10 zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungs- und weitere Zahlungsansprüche.
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