Die Klägerin begehrt von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen der Verletzung von Amtspflichten in Zusammenhang mit der Übertragung eines Gesellschaftsanteiles.
Die Klägerin war im Jahre 1975 gegründet worden; den Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1975 - Bl. 10 - 12 d. A. - hatte der Beklagte beurkundet. Gesellschafter waren Herr Nikolaus Helmut Gessler und seine Ehefrau . . . ; der erstere wurde zugleich zum alleinigen Geschäftsführer bestellt.
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