In dem Verfahren ist streitig, ob die von der Klägerin nach § 13 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes vom 17. Dezember 2007 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt - NdsGVBl - 2007, 756 - NGlüSpG -) gezahlten Glücksspielabgaben Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten im Sinne des §
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