Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen beim Mieter/Pächter
BFH, vom 01.10.1997 - Aktenzeichen I B 43/97
DRsp Nr. 1998/9292
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen beim Mieter/Pächter
Daß Miet- und Pachtzinsen unter den Voraussetzungen des § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 2 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb des Mieters/Pächters hinzuzurechnen sind, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (Abgrenzung zu BFH vom 30.12.1996, BStBl II 1997, 466).
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