FG Hamburg - Urteil vom 15.02.2008
2 K 164/06
Normen:
AO § 162 ;

Hinzuschätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb, Verdeckte Gewinnausschüttung

FG Hamburg, Urteil vom 15.02.2008 - Aktenzeichen 2 K 164/06

DRsp Nr. 2008/11594

Hinzuschätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb, Verdeckte Gewinnausschüttung

Es wäre Sache des Klägers gewesen, darzulegen, wie die nicht steuerlich erklärten Gewinne der GmbH verwendet worden sind. Ist der Verbleib nicht gebuchter Betriebseinnahmen unaufklärbar, geht dies zu Lasten der Gesellschafter.

Normenkette:

AO § 162 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die auf Grund der Feststellungen der Steuerfahndung erfolgten Änderungen der Einkommensteuerbescheide bzw. des Bescheides zum 31.12.1999 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer rechtmäßig sind.