FG Hamburg - Urteil vom 04.09.2019
6 K 14/19
Normen:
AO § 158; AO § 162;

Hinzuschätzung von Umsatzerlösen bei fehlenden verlässlichen Schätzungsgrundlagen durch einen inneren Betriebsvergleich anhand der Werte der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen als äußerer Betriebsvergleich; Gegebenheit einer Schätzungsbefugnis bei groben formellen Mängeln in der Kassenbuchführung auch bei nicht offensichtlichen materiellen Buchführungsmängeln

FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2019 - Aktenzeichen 6 K 14/19

DRsp Nr. 2021/11142

Hinzuschätzung von Umsatzerlösen bei fehlenden verlässlichen Schätzungsgrundlagen durch einen inneren Betriebsvergleich anhand der Werte der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen als äußerer Betriebsvergleich; Gegebenheit einer Schätzungsbefugnis bei groben formellen Mängeln in der Kassenbuchführung auch bei nicht offensichtlichen materiellen Buchführungsmängeln

1. Eine Erledigungserklärung kann wirksam in Verbindung mit einem Widerrufsvorbehalt als innerprozessuale Bedingung abgegeben werden.2. Bei groben formellen Mängeln in der Kassenbuchführung besteht auch dann eine Schätzungsbefugnis, wenn keine materiellen Buchführungsmängel feststellbar sind.3. Eine Hinzuschätzung von Umsatzerlösen kann bei fehlenden verlässlichen Schätzungsgrundlagen durch einen inneren Betriebsvergleich anhand der Werte der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen als äußerer Betriebsvergleich erfolgen.

Normenkette:

AO § 158; AO § 162;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen.