Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts vom 17.12.13 -
1. Hinsichtlich der Schmerzensgeldforderung in Höhe von 500.000,00 EUR wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 500.000,00 EUR vom 7.7.09 bis zum 11.8.16 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 6.966,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.7.09 zu zahlen.
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