FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.11.1992
2 (3) K 319/82
Normen:
AO (1977) § 15 Abs. 1 Nr. 8 ; EStG (1981) § 32 Abs. 4 Nr. 2 ;

Im Ausland bei der Mutter lebendes Kind als Pflegekind; Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit; Einkommensteuer 1981

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.1992 - Aktenzeichen 2 (3) K 319/82

DRsp Nr. 2003/473

Im Ausland bei der Mutter lebendes Kind als Pflegekind; Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit; Einkommensteuer 1981

1. Für das Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses ist die Haushaltszugehörigkeit entscheidend, welche allein nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen ist. Diese setzt eine häusliche Gemeinschaft in Form des Zusammenlebens in einer Wohnung voraus. 2. Mangels Haushaltszugehörigkeit ist ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht anzunehmen, wenn das Kind zusammen mit seiner Mutter im Ausland lebt, und der Steuerpflichtige an rund 100 Tagen im Jahr während seiner Ferien ebenfalls dort wohnt. Allein durch diese Urlaubsaufenthalte kann sich ein auf räumlichen Beziehungen gegründetes Gemeinschaftsverhältnis, wie dies beim täglichen Zusammenleben von Eltern und Kind in einer Wohnung ("Familienhaushalt") regelmäßig gegeben ist, nicht entwickeln.

Normenkette:

AO (1977) § 15 Abs. 1 Nr. 8 ; EStG (1981) § 32 Abs. 4 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses.