Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.09.2020 –
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, bestehend aus den Eheleuten G, als Steuerschuldner nach § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nehmen konnte.
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