OVG Saarland - Urteil vom 01.12.2021
1 A 314/19
Normen:
WHG § 92 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 28.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 638/16

Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Durchleitung von Abwasser

OVG Saarland, Urteil vom 01.12.2021 - Aktenzeichen 1 A 314/19

DRsp Nr. 2022/100

Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Durchleitung von Abwasser

Ein Grunstückseigentümer ist zur Duldung der Inanspruchnahme seines Grundstücks zum Zweck der Durchleitung von Abwasser bzw. zum Zweck eines Gewässerausbaus nur verpflichtet, wenn er dies entweder schuldrechtlich gestattet oder ein entsprechendes dingliches Recht bestellt hat oder im Wege eines wasserrechtlichen Zwangsrechts hierzu angehalten wird.

Tenor

I.

Das Verfahren wird, soweit die seitens der Klägerin zu 3) erhobene Klage zurückgenommen wurde, eingestellt; das erstinstanzliche Urteil vom 28. November 2018 wird insoweit für wirkungslos erklärt.

II.

Im Übrigen wird das erstinstanzliche Urteil teilweise dahin abgeändert, dass

1.

die Beklagte verurteilt wird, es zu unterlassen, Oberflächen- und Quellwasser im Rahmen der Verwirklichung des 4. Bauabschnitts des Bebauungsgebiets Dienäcker über die Grundstücke der Kläger Gemarkung Tünsdorf, Flur 3, Flurstück Nr. 126 (Kläger zu 1), Flur 3, Flurstück Nrn. 124, 125 und 127 (Kläger zu 2) abzuleiten,

2.

die Beklagte verurteilt wird, es zu unterlassen, im Rahmen der Erweiterung des Baugebiets Dienäcker sowie auch weiterer geplanter Bau- und Erschließungsmaßnahmen ihre Grundstücke in Anspruch zu nehmen,

3. III.