Streitig ist u.a., ob ein sog. Hinzurechnungsbetrag nach dem Außensteuergesetz (AStG) anzusetzen ist.
Der Kläger wird mit Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Kapitalvermögen zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb handelt es sich um Einkünfte als Mitunternehmer von verschiedenen Kommanditgesellschaften. Die Einkommensteuererklärung des hier streitigen Jahres 1979 wurde am 5. Juni 1981 beim damals zuständigen Finanzamt (FA) S eingereicht.
1. Der erste Bescheid für 1979 über Einkommensteuer erging am 17. Mai 1982. Wegen der Einzelheiten wird auf diesen verwiesen.
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