BGH - Beschluß vom 14.07.1993
5 StR 159/93
Normen:
AO § 370;
Fundstellen:
BGHSt 39, 257
MDR 1993, 1112
NJW 1993, 2693
NStZ 1993, 545

Institutionalisierung bei der Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuern

BGH, Beschluß vom 14.07.1993 - Aktenzeichen 5 StR 159/93

DRsp Nr. 1993/2482

Institutionalisierung bei der Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuern

»Zum Begriff der Institutionalisierung bei der Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuern.«

Normenkette:

AO § 370;

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Einkommensteuerhinterziehung in Tateinheit mit Gewerbesteuerhinterziehung sowie wegen Umsatzsteuerhinterziehung unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. ...

Mit Recht beanstandet die Revision die Annahme einer fortgesetzten tateinheitlich begangenen Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuern in den Jahren 1978 bis 1982. ...