FG Niedersachsen - Urteil vom 19.12.2012
2 K 189/12
Normen:
EStG § 7g Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2013, 750
DStR 2013, 903
DStRE 2013, 636

Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung in nachfolgenden Wirtschaftsjahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen 2 K 189/12

DRsp Nr. 2013/4607

Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung in nachfolgenden Wirtschaftsjahren

Zu den Voraussetzungen der Bildung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG. Der Umstand, dass bereits im Vorjahr für ein WG ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, steht der Aufstockung dieses Betrages auf den 40 % der geplanten Investitionskosten noch unterschreitenden absoluten Höchstbetrag von 200.000 € nicht entgegen. Auch ein im Folgejahr aufgestockter Investitionsabzugsbetrag ein WG ist der eine – wenn auch aus zwei oder mehr Teilbeträgen gebildeter – Abzugsbetrag. Für eine Aufstockung spricht die historische und teleologische Auslegung des § 7g EStG.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Möglichkeit der Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages für eine Photovoltaikanlage.

Die Kläger werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt in erster Linie erhebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus einem Gartenbaubetrieb.