FG Niedersachsen - Urteil vom 18.12.2013
4 K 159/13
Normen:
EStG § 7g;
Fundstellen:
BB 2014, 622

Investitionsabzugsbetrag: Ausgleich von Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.2013 - Aktenzeichen 4 K 159/13

DRsp Nr. 2014/3682

Investitionsabzugsbetrag: Ausgleich von Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung

Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags stellt ein Wahlrecht dar, das verfahrensrechtlich bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung ausgeübt werden kann, auf welche es sich auswirkt. Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anschaffung des begünstigten WG im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Abzugsbetrags bereits erfolgt war. Das Merkmal der „künftigen” Anschaffung ist nach den Verhältnissen zum Schluss des Wj zu beurteilen, für das der Abzugsbetrag geltend gemacht wird.

Normenkette:

EStG § 7g;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nachträglich zu dem Zweck in Anspruch genommen werden kann, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen.