I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber einer Bäckerei-Konditorei, für die er im ersten Halbjahr 1990 u. a. einen Spiralkneter und einen Gärunterbrecher bestellte, deren Lieferung und Montage in der zweiten Jahreshälfte erfolgten.
Den Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten gemäß der Rechnung der Einkaufs- und Liefergenossenschaft für das Bäcker- und Konditorhandwerk ... eGmbH (Einkaufs- und Liefergenossenschaft) vom 31. Mai 1990 in Höhe von zusammen 36878,61 Mark der DDR --Mark-- bezahlte der Kläger noch vor dem 1. Juli 1990 in Mark.
Die Kosten für die Montage der Geräte in Höhe von je 253,25 DM (Rechnung vom 27. Oktober 1990) wurden vom Kläger in DM beglichen.
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