Der Kläger erwarb im Jahre 1999 ein Teilstück eines Grundstücks, das mit einem im Rohbau befindlichen Mehrfamilienhaus und einer ehemaligen Trafostation, die nur zum geringen Teil auf dem gekauften Teilstück stand, bebaut war. Der Rohbau war bereits im Jahre 1989 errichtet worden.
Das Mehrfamilienhaus nutzte der Kläger nach Fertigstellung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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