Umstritten ist, ob der Kläger für ein von ihm auf dem Grundstück seiner Ehefrau errichtetes Bürogebäude Investitionszulage beanspruchen kann.
Der Kläger betreibt einen Handwerksbetrieb und ist in der Handwerksrolle eingetragen. Seine Tätigkeit umfasst den Einbau und die Wartung von Hydraulik-Liftsystemen.
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