FG Thüringen vom 20.02.1997
II 109/94
Fundstellen:
EFG 1998, 60

Investitionszulage für Praxisgemeinschaft?

FG Thüringen, vom 20.02.1997 - Aktenzeichen II 109/94

DRsp Nr. 2001/3273

Investitionszulage für Praxisgemeinschaft?

Die Investitionszulage für die im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks angeschafften Wirtschaftsgüter kann auch von einer GbR in Anspruch genommen werden, die ausschließlich der Anschaffung von Geräten und Einrichtungsgegenständen einer Praxisgemeinschaft dient und selbst keine Gewinne erzielt.

Für die Praxis:

Nach Ansicht des FG hat die Verteilung (vgl. § Abs. Nr. ) der dem Grunde nach bewilligten Investitionszulage auf die berechtigten Gesellschafter durch Feststellungsbescheid zu erfolgen. Dies ist dann möglich, wenn sich die Gesellschaftsbeteiligung im Betriebsvermögen der Gesellschafter befindet. Nach der im Schrifttum vertretenen Auffassung sind dagegen Büro-, Labor- und Apparategemeinschaften i.d.R. keine Mitunternehmerschaften und damit als solche nicht zulagenberechtigt (u.a. Lademann/Söffing/Brockhoff, und Nebengesetze, § Rdnrn. 16 ff).