FG Berlin, vom 19.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen IV 74/95
Investitionszulage für Sende- und Übertragungswagen
BFH, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen III R 4/00
DRsp Nr. 2003/5273
Investitionszulage für Sende- und Übertragungswagen
»Ein Sende- und Übertragungswagen eines im Fördergebiet ansässigen Senders, der auch außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, kann investitionszulagenbegünstigt sein, wenn er innerhalb der Verbleibensfrist nach den für LKW geltenden Grundsätzen überwiegend und regelmäßig im Fördergebietsverkehr eingesetzt wird. Eine lediglich funktionale Bindung an das Fördergebiet genügt den Verbleibensvoraussetzungen i.S. von § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991/1993 nicht (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 20. November 1970 VI R 151/69, BFHE 100, 558, BStBl II 1971, 155).«