FG Düsseldorf - Urteil vom 21.09.1993
16 K 93/89 Inv
Normen:
InvZulG 1982 § 4b ;

Investitionszulage; Zuschuss; Strom; Herstellungskosten; Immaterielles Wirtschaftsgut; Trafo-Station; Mietereinbau - Keine Investitionszulage für Zuschuss für

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1993 - Aktenzeichen 16 K 93/89 Inv

DRsp Nr. 2002/15468

Investitionszulage; Zuschuss; Strom; Herstellungskosten; Immaterielles Wirtschaftsgut; Trafo-Station; Mietereinbau - Keine Investitionszulage für Zuschuss für

1. Ein Zuschuss für die Verlegung einer im Eigentum des Energieversorgungsunternehmens stehenden Kabelzuleitung gehört weder zu den Herstellungskosten einer gleichzeitig von dem Steuerpflichtigen auf seinem Grundstück errichteten Transformatorenstation noch - mangels wirtschaftlichen Eigentums - zu den gleichfalls durch das Investitionszulagegesetz begünstigten Mietereinbauten. 2. Immaterielle Wirtschaftsgüter (etwa "gesicherte Stromversorgung") gehören nicht zu den zulagebegünstigten Wirtschaftsgütern.

Normenkette:

InvZulG 1982 § 4b ;

Tatbestand: