BFH, Urteil vom 17.12.1998 - Aktenzeichen III R 101/96
DRsp Nr. 2002/13823
InvZul-Antrag; Übermittlung per Telefax
Die per Telefax vorgenommene Übermittlung eines eigenhändig unterzeichneten InvZul-Antrags innerhalb der Frist des § 6 Abs. 1InvZulG genügt nicht, den Anspruch auf InvZul zu wahren, da die Telekopie (Faxausdruck) einer Unterschrift keine eigenhändige Unterschrift i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1993 darstellt.