Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
1. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) wurde im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 29. November 2000, mithin vor dem 1. Januar 2001 verkündet. Die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels richtet sich daher nach den bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Vorschriften (Art.
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