BFH - Urteil vom 17.11.1998
III R 56/95
Normen:
InvZulG (1991) § 2 S. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 670

InvZul; Wohnmobil als InvZul-begünstigtes WG?

BFH, Urteil vom 17.11.1998 - Aktenzeichen III R 56/95

DRsp Nr. 1999/3522

InvZul; Wohnmobil als InvZul-begünstigtes WG ?

Ein Wohnmobil zählt als Pkw i.S.v. § 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1991 nicht zu den InvZul-begünstigten WG (ständige Senats-Rspr.; vgl. Urt. v. 17.12.1997 - III R 12/97, BFHE 185, 335).

Normenkette:

InvZulG (1991) § 2 S. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt die Vermietung von Wohnmobilen. Sie schaffte im Mai 1992 (Streitjahr) für ihr Unternehmen zwei Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von je 3,1 t an.

Die Aufenthaltsorte der Fahrzeuge während der Vermietungszeiten konnte die Klägerin nicht detailliert nachvollziehen.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte daher die von der Klägerin beantragte Investitionszulage wegen Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 des Investitionszulagengesetzes 1991 (InvZulG 1991) ab. Einspruch und Klage blieben erfolglos.