BFH - Beschluß vom 14.11.2000
IV B 156/99
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 76 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 593

Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Autodidakt

BFH, Beschluß vom 14.11.2000 - Aktenzeichen IV B 156/99

DRsp Nr. 2001/3993

Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Autodidakt

Zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge, wenn es darum geht, dass die für einen Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorgeschriebene Ausbildung nicht vorhanden ist.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 76 Abs. 1 ;

Gründe:

Von einer Darstellung des Tatbestands wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.

Die Beschwerde ist nicht begründet und war daher zurückzuweisen.

Soweit die Rügen der Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) überhaupt rechtzeitig und den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend schlüssig erhoben worden sind, sind sie zumindest unbegründet.

1. Verfahrensfehler