Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob „verrentet” gezahlte Erbschaftsteuer als Sonderausgabe auch nach dem Jahre 1998 noch einkommensteuerlich abzugsfähig ist.
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