FG Nürnberg - Urteil vom 06.11.2002
III 252/01
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStR Abschn. 40;

Kein Ansatz von Auslandsübernachtungspauschalen, die zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen

FG Nürnberg, Urteil vom 06.11.2002 - Aktenzeichen III 252/01

DRsp Nr. 2003/4037

Kein Ansatz von Auslandsübernachtungspauschalen, die zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen

Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland sind dann nicht in voller Höhe anzusetzen, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen und eine vom Normaltypus abweichende Dienstreise erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige tatsächlich geringere Übernachtungskosten gezahlt hat als die Lohnsteuer-Richtlinien vorsehen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStR Abschn. 40;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob dem Kläger die in Abschn. 40 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - 1998 / 1999 vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtung (Auslandsübernachtungsgelder) zustehen.

Der ledige Kläger wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er bezieht als Energiegeräte-Elektroniker der Fa. S. - in B. - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Streitjahren war er mehrfach für seinen Arbeitgeber in G. in der Schweiz tätig und führte in diesem Zusammenhang Dienstreisen durch.