FG München - Urteil vom 08.11.2010
14 K 2855/07
Normen:
AO § 91; AO § 30; GG Art. 2 Abs. 1;

Kein Anspruch auf Aktenvernichtung beim FA; Recht des Steuerpflichtigen auf informationelle Selbstbestimmung

FG München, Urteil vom 08.11.2010 - Aktenzeichen 14 K 2855/07

DRsp Nr. 2011/2552

Kein Anspruch auf Aktenvernichtung beim FA; Recht des Steuerpflichtigen auf informationelle Selbstbestimmung

1. Ein Anspruch auf Aktenvernichtung und auf Erteilung der gewünschten Informationen durch das FA ergibt sich weder aus der AO noch aus sonstigen Vorschriften. 2.Der Gesetzgeber hat in den Vorschriften der §§ 30 bis 31a AO sichergestellt, dass die von den Finanzbehörden erhobenen Daten vor Missbrauch geschützt sind

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 91; AO § 30; GG Art. 2 Abs. 1;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin stand als Beamtin im Dienst des Beklagten und war zuletzt beim Finanzamt Z eingesetzt. Ihr Beamtenverhältnis endete durch Urteil des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. April 1972.

Mit Erstattungsbeschluss des Finanzamts Z vom 19. Juli 1972 wurde die Klägerin verpflichtet, einen von ihr mit verursachtem Kassenfehlbestand in erheblicher Höhe auszugleichen.