BAG - Urteil vom 18.01.2007
8 AZR 234/06
Normen:
BGB § 823 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 17 zu § 823 BGB
BAG-Pressemitteilung Nr. 2/07
BB 2007, 948
DB 2007, 1032
JR 2008, 132
NZA 2007, 1167
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 07.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 520/05
ArbG Darmstadt, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 340/04

Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung

BAG, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 234/06

DRsp Nr. 2007/563

Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung

Orientierungssatz:Spricht ein Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen eine Eigenkündigung aus, hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bzw. des Verdienstausfalls gegen den Kollegen. Derartige Schäden gehören weder zum Schutzbereich eines Ehrschutzdelikts noch eines Straftatbestandes, der die Freiheit der Willensbildung schützt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen der Minderung seines Erwerbseinkommens geltend.