Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer Immobilie, die sie in den Streitjahren an verschiedene Mieter (die Betreiber einer Tennishalle, eines Restaurants und eines Fitnessbereiches) vermietete.
Die Mietumsätze behandelte sie in ihren ab 1996 abgegebenen Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre zunächst als steuerfrei. Die entsprechenden Umsatzsteuererklärungen wirkten - zum Teil nach Zustimmungen durch den Beklagten - als Festsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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