I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat mit seiner Ehefrau drei in der Zeit von 1981 bis 1992 geborene Söhne.
Der Kläger und seine Familie sind Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien/Herzegowina. Die Familie lebt seit dem 18. Juni 1992 in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Ausländerrechtlich waren sie hier zunächst nur geduldet.
Der Kläger war von Juli bis Oktober 1992 nichtselbständig tätig. Seit dem 22. Mai 1995 betreibt er im Rahmen einer GbR einen Imbisswagen.
Ab August 1999 war der Kläger im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis i.S. von §
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