Kein Nachweis des vollständigen Zugangs eines mehrere Blätter umfassenden Dokuments durch bloße Behauptung, dass Fehler im Druck- und Versandprozess ausgeschlossen seien
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.2013 - Aktenzeichen 4 K 2591/12
DRsp Nr. 2014/1552
Kein Nachweis des vollständigen Zugangs eines mehrere Blätter umfassenden Dokuments durch bloße Behauptung, dass Fehler im Druck- und Versandprozess ausgeschlossen seien
1. Eine Behörde kann den ihr obliegenden Nachweis der Vollständigkeit eines versandten Bescheides nicht allein durch den Vortrag erbringen, dass der Druck- und Versandprozess derart elektronisch überwacht sei, dass nach menschlichem Ermessen der Versand eines unvollständigen Bescheids ausgeschlossen werden könne, ohne Unterlagen zur Glaubhaftmachung dieses Vortrags vorzulegen.2. Einer Annahme, durch die elektronische Überwachung eines Druck- und Versandprozesses sei der Versand eines unvollständigen Schriftstücks praktisch ausgeschlossen, steht es entgegen, wenn aus dem maschinellen Prozess z.B. zum Zwecke der Qualitätskontrolle entnommene Dokumente nach der Bearbeitung durch Mitarbeiter wieder in den Versandprozess eingeschleust werden.
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