Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht Anträge auf getrennte Veranlagungen für die Jahre 2000, 2001 und 2002 wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung abgelehnt hat.
Der 1928 geborene Kläger war in den hier streitbefangenen Jahren mit der am 10. November 2004 verstorbenen, 1921 geborenen K. G. verheiratet. Die 1954 geborene gemeinsame Tochter - Klägerin zu 2. - ist gemeinsam mit ihrem Vater (Kläger zu 1.) Erbin.
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