FG Köln - Urteil vom 09.10.2002
10 K 1207/98
Normen:
EStG § 3 Nr. 66 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 69

Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei finanziellen Schwierigkeiten lediglich des Mitunternehmers

FG Köln, Urteil vom 09.10.2002 - Aktenzeichen 10 K 1207/98

DRsp Nr. 2003/556

Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei finanziellen Schwierigkeiten lediglich des Mitunternehmers

Der Erlass von Schulden aus dem Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters führt nicht zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn, wenn die Gesellschaft selbst im maßgebenden Zeitpunkt nicht sanierungsbedürftig ist. Nicht ausreichend ist, wenn einzelne Mitunternehmer nicht mehr in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 66 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Schuldnerlaß zugunsten des Klägers bei diesem zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn geführt hat.

Der Kläger war als freiberuflicher Unternehmensberater auf dem Gebiet der Sanierung notleidender mittelständischer Unternehmen tätig. Er war von 1979 an Kommanditist der Firma A.-GmbH & Co. KG (KG), über deren Vermögen im Jahr 1982 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Die Betriebsaufgabe erfolgte nach dem übereinstimmenden Vortrag der Beteiligten mit der Produktionseinstellung und der Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens der KG im März 1983.