BVerfG - Beschluß vom 19.01.1993
2 BvR 2240/92
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; Richtlinie Nr. 92/78/EWG vom 19. Oktober 1992 (ABl. Nr. L 316/5) Art. 3 Abs. 1 ; TabStG § 2 Abs. 2 S. 2 § 32 Abs. 3 ;
Fundstellen:
HFR 1993, 331
NVwZ 1993, 882

Kein Vertrauensschutz auf Fortbestand der vorteilhaften Besteuerung für Feinschnittrollen

BVerfG, Beschluß vom 19.01.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 2240/92

DRsp Nr. 2005/15336

Kein Vertrauensschutz auf Fortbestand der vorteilhaften Besteuerung für Feinschnittrollen

Das Vertrauen der Beschwerdeführer auf den Fortbestand der bisher für sie vorteilhaften Besteuerung von Feinschnittrollen genießt keinen grundrechtlichen Schutz. Die Feinschnittrolle ist ein Produkt, welches versucht, die bislang bestehenden steuerlichen Vorzüge des Feinschnittabaks mit der Verbraucherfreundlichkeit der Fertigzigarette zu verbinden und mit der so genutzten Gesetzesnische einen Markt zu erschließen. Für die Hersteller von Feinschnittrollen lag von Anfang an auf der Hand, daß der Gesetzgeber den Steuervorteil, welchen Feinschnittrollen gegenüber herkömmlichen Fertigzigaretten hatten, vermindern oder ganz beseitigen würde. Das verfassungsrechtliche Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit weist in diese Richtung.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; Richtlinie Nr. 92/78/EWG vom 19. Oktober 1992 (ABl. Nr. L 316/5) Art. 3 Abs. 1 ; TabStG § 2 Abs. 2 S. 2 § 32 Abs. 3 ;

Gründe: