FG Berlin - Urteil vom 12.12.2000
7 K 7333/98
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1087
EFG 2002, 252

Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer Verkaufsabsicht einer Immobilie

FG Berlin, Urteil vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 7 K 7333/98

DRsp Nr. 2002/4176

Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer Verkaufsabsicht einer Immobilie

Der Erwerber eines mit einem Geschäftshaus bebauten Grundstücks kann Finanzierungskosten nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn im Zeitpunkt der Verausgabung feststeht, dass das Objekt vermietet werden soll. Liegen aber positive Anhaltspunkte dafür vor, dass er (auch) eine neben der Vermietungsabsicht mindestens gleichwertige Absicht hat, die Immobilie bei der nächstbesten Gelegenheit zu verkaufen, kann er sich nicht mehr überzeugend darauf berufen, dass er noch die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns durch langfristige Fremdvermietung habe.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: