1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Berücksichtigung von in Frankreich angelegtem Kapitalvermögen und der darauf erhobenen französischen Erbschaftsteuer bei der Festsetzung der deutschen Erbschaftsteuer.
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