I.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, die in den Streitjahren aus folgenden Personen bestand:
- der Komplementär-GmbH (K-GmbH) ohne Einlage und Kapitalanteil;
- der Kommanditistin mit einer Einlage von 200.000 DM (= 50 %);
- ihren fünf Söhnen als Kommanditisten mit Einlagen von je 40.000 DM (= 10 %).
Die Kommanditistin war lt. Anstellungsvertrag vom 1 Januar 1983 bei der Fabrik-GmbH (F-GmbH) als Prokuristin beschäftigt (Hinweis auf die Anlage 3 im der FG-Akte beigefügten Kuvert).
Gegenstand der Betätigung der Klägerin war in den Streitjahren die gewerbliche Vermietung/Verpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.
Aufgrund einer bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung (BP) sind zwischen der Klägerin und dem Beklagten (Finanzamt -FA-) folgende Punkte streitig:
1. Steuerfreie Entnahme/Ausbuchung oder steuerpflichtige Veräußerung einer Wohnung
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