I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die in Deutschland einen Musikverlag betreibt. Der Kläger erwarb in 1986 von in der Türkei ansässigen Personen dort hergestellte Gesang- und Musikwerke türkischer Interpreten. Die Veräußerer hatten im Inland weder eine Betriebsstätte noch einen ständigen Vertreter bestellt. Der Kläger zahlte an die türkischen Produzenten der Tonträger einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von ... DM für deren Erwerb und der damit verbundenen Rechte. Zu den erworbenen Rechten gehörten die Vervielfältigung, die Wiedergabe und die Verbreitung sowohl im Inland als auch im Ausland, letzteres jedoch nur außerhalb der Türkei. Außerdem zahlte der Kläger an einen in der Türkei ansässigen Sänger ... DM. Quellensteuer gemäß § 50a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behielt er nicht ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|