FG Saarland - Urteil vom 07.12.2010
1 K 1417/07
Normen:
EStG 2001 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG 2001 § 20 Abs. 3; EStG 2001 § 3 Nr. 40 Buchst. d; EStG 2001 § 15 Abs. 1; EStG 2001 § 15 Abs. 2; EStG 2001 § 2 Abs. 1; EStG 2001 § 2 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1251

Keine Bindungswirkung einer bei der Körperschaft besteuerten vGA für die Einkommensteuer des Gesellschafters und umgekehrt; vGA bei Grundstücksverkauf durch den Gesellschafter an eine GmbH und Erstattung der vom Gesellschafter bei der eigenen Anschaffung des Grundstücks getragenen Nebenkosten wie Maklercourtage und Grunderwerbsteuer; keine Einkunftserzielungsabsicht bei Unschlüssigkeit über die Verwendung des Grundstücks und Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht an die eigene GmbH

FG Saarland, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 1 K 1417/07

DRsp Nr. 2011/2614

Keine Bindungswirkung einer bei der Körperschaft besteuerten vGA für die Einkommensteuer des Gesellschafters und umgekehrt; vGA bei Grundstücksverkauf durch den Gesellschafter an eine GmbH und Erstattung der vom Gesellschafter bei der eigenen Anschaffung des Grundstücks getragenen Nebenkosten wie Maklercourtage und Grunderwerbsteuer; keine Einkunftserzielungsabsicht bei Unschlüssigkeit über die Verwendung des Grundstücks und Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht an die eigene GmbH

1. Körperschaftsteuerbescheide, in denen vGA nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG besteuert werden, haben zwar keinen Grundlagencharakter für die Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG und umgekehrt; die Finanzverwaltung als entscheidende Behörde (oder auch ein FG) kann gleichwohl nicht, ohne sich mit sich selbst in Widerspruch zu setzen, ein und denselben Lebenssachverhalt z. B. bei der Körperschaftsteuer als gesellschaftsvertraglich und bei der Einkommensteuer als arbeitsvertraglich veranlasst ansehen.