Die Beteiligten streiten über Eigenheimzulage für das Objekt ..., für die Jahre 2004 bis einschließlich 2009, nachdem der Kläger zunächst Eigenheimzulage für die Jahre 2004 bis 2011 begehrte.
Mit bereits am 22. April 2005 von der Bearbeiterin zur Post gegebenem Bescheid vom 25. April 2005 lehnte der Beklagte es ab, dem Kläger Eigenheimzulage für das genannte Objekt zu gewähren. Der hiergegen gerichtete Einspruch ging beim Beklagten am 17. Mai 2005 ein.
Hinsichtlich der Einzelheiten des Schriftverkehrs zwischen den Beteiligten vor Erlass des Ablehnungsbescheids wie auch im Einspruchsverfahren wird auf diesen Bezug genommen.
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