Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob auch für die Fahrten zu den Orten der Einsatzwechseltätigkeit, deren Entfernungen zur Wohnung weniger als 30 km betragen, Dienstreisegrundsätze zur Anwendung gelangen oder die Entfernungspauschalen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG anzuwenden sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|