Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist noch die Feststellung der Beklagten, die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1. als Prokurist für die Klägerin erfolge im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung.
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