FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.07.2007
2 K 345/06
Normen:
AO § 38 ; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ; AO § 169 Abs. 2 S. 2 ; AO § 170 Abs. 2 S. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 19 Abs. 1 S. 2 ;

Keine grob fahrlässige Verletzung der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht bei Vorlage eines Grunderwerbsteuer auslösenden Einbringungsvertrags nur bei der für die Ertragsteuern zuständigen Stelle, nicht aber bei der für Grunderwerbsteuer zuständigen Stelle des Finanzamts

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 2 K 345/06

DRsp Nr. 2008/8584

Keine grob fahrlässige Verletzung der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht bei Vorlage eines Grunderwerbsteuer auslösenden Einbringungsvertrags nur bei der für die Ertragsteuern zuständigen Stelle, nicht aber bei der für Grunderwerbsteuer zuständigen Stelle des Finanzamts