BFH - Urteil vom 19.12.2007
IX R 50/06
Normen:
EStG § 7 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 853
BFHE 220, 261
BStBl II 2008, 480
DB 2008, 795
NZM 2009, 40
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1526/02

Keine Inanspruchnahme von AfA im Jahr der Aufhebung des Kaufvertrags über Teileigentum an einer Gewerbeeinheit

BFH, Urteil vom 19.12.2007 - Aktenzeichen IX R 50/06

DRsp Nr. 2008/5457

Keine Inanspruchnahme von AfA im Jahr der Aufhebung des Kaufvertrags über Teileigentum an einer Gewerbeeinheit

»Die zur Inanspruchnahme von AfA notwendige Belastung mit Anschaffungskosten ist in dem Jahr, in dem der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht worden ist, nicht (mehr) gegeben.«

Normenkette:

EStG § 7 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 § 21 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb durch notariellen Kaufvertrag im Dezember 1996 einen ideellen Miteigentumsanteil, verbunden mit dem noch zu bildenden Teileigentum an einer ca. 110 qm großen (zu errichtenden) Gewerbeeinheit eines Gebäudes, und zahlte in diesem Monat den vereinbarten Kaufpreis.