FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.11.2010
2 K 3060/06 B
Normen:
EStG § 7h; EStG § 10f; EStG § 7i;
Fundstellen:
DStRE 2011, 990

Keine Steuerbegünstigung der Herstellung von neuem Wohnraum in einem Sanierungsobjekt nach §§ 7h und 10f EStG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen 2 K 3060/06 B

DRsp Nr. 2011/7185

Keine Steuerbegünstigung der Herstellung von neuem Wohnraum in einem Sanierungsobjekt nach §§ 7h und 10f EStG

1. Wird eine Wohnung erst nach Abschluss des Kaufvertrags im Wege des Dauausbaus hergestellt, so dass es sich um einen Neubau handelt, liegen keine nach den §§ 7h, 10f EStG begünstigte auf Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen entfallende Bauaufwendungen vor. 2. Aus der BFH-Rechtsprechung zu § 7i EStG, dass ein Denkmal i. S. d. Vorschrift auch ein bautechnischer Neubau sein könne, folgt nichts Anderes.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 7h; EStG § 10f; EStG § 7i;

Tatbestand: