Die Antragstellerin begehrt in der Hauptsache die Befreiung ihrer Umsätze aus Betreuungsleistungen von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 18 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bzw. Art.
Die Antragstellerin ist als berufsmäßige Betreuerin einzelunternehmerisch tätig.
In ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate Januar, Februar und März 2010 behandelte die Antragstellerin die Vergütungen für die Betreuungsleistungen als steuerfreie Umsätze. Für die Monate Mai und Juni 2010 reichte die Antragstellerin zunächst keine Umsatzsteuervoranmeldungen ein.
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